Unsere Schul- und Hausordnung
Vorbemerkung
Alle am Schulalltag Beteiligten gehen respektvoll miteinander um. Ziel dieser Schul- und Hausordnung ist, für alle schulischen Veranstaltungen einen angemessenen Rahmen zu schaffen, der für Lehrende, Lernende, Mitarbeiter und Eltern gute Arbeitsbedingungen ermöglicht.
Unterrichtsräume
An der Theodor-Litt-Realschule gehen die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn zum Lehrerraum. Materialien, die für den Unterricht benötigt werden, können in persönlichen Schließfächern abgelegt werden. Diese Fächer werden vermietet (www.mietra.de) und können vor dem Unterricht, zu Beginn und am Ende jeder großen Pause aufgesucht werden.
Vertretungsplan
Wenn der Vertretungsplan nichts Anderes vorgibt, bringen alle Lernenden das Material für die Fächer mit, die in ihrem regulären Stundenplan vorgesehen sind.
Angemessene Kleidung
Auf dem Schulgelände ist angemessene Kleidung zu tragen. So werden zum Beispiel nach Betreten des Unterrichtsraumes Kappen, Kapuzen, Mäntel und Jacken abgesetzt bzw. ausgezogen. Über die Angemessenheit der Kleidung entscheidet das Lehrpersonal.
Verhalten während des Unterrichts
Zu Beginn des Unterrichts legen Schülerinnen und Schüler das benötigte Material bereit. Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer begrüßen sich freundlich im Stehen.
Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt (Ausnahmen nach Absprache mit der Lehrkraft).
Lerngruppen benutzen im Raum befindliches fremdes Lernmaterial nicht oder erst nach Absprache mit dem „Raumlehrer“. Sie beschmieren kein Mobiliar und stellen beim Verlassen des Raumes die ursprüngliche Sitzordnung wieder her. Nach Unterrichtsschluss (Belegplan) sind zusätzlich alle Stühle hochzustellen.
Die für den Ordnungsdienst jeder Lerngruppe verantwortlichen Schülerinnen und Schüler reinigen am Ende jeder Unterrichtseinheit die Tafel, fegen gegebenenfalls den Fußboden und bringen Medien (Mediendienst) an den vorgesehenen Ort zurück.
Betreten und Verlassen des Schulgeländes
Das Schulgrundstück kann 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden und es ist nach Unterrichtsschluss ohne Verzögerung verlassen. Während der Schulzeit es ist nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen.
Das Schulgebäude darf nicht mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Inlinern u. ä. befahren werden. Das gilt auch während der Pausenzeiten für den Schulhof.
Für Fahrräder stehen in ausreichender Zahl Fahrradständer zur Verfügung. Es ist daher nicht erlaubt, Fahrräder an Zäunen, Masten oder Geländern abzustellen.
Pausenregelungen
In den großen Pausen verbleiben Schülerinnen und Schüler sowie die aktuelle Lehrkraft im Unterrichtsraum und wechslen bei Bedarf erst zum Ende der großen Pause den Raum.
Bei Regen in der Mittagspause darf zusätzlich zu den Pausenhöfen die Lounges im Erdgerschoss sowie in der ersten Etage genutzt werden.
Das Werfen von Gegenständen (z.B. Schneebällen oder Eisklumpen) und auch das Anlegen von Rutschbahnen sind verboten.
Grundsätzliches
Die Benutzung von Handys und MP3-Playern ist auf dem Gelände der Theodor-Litt-Realschule grundsätzlich verboten. Bei Verstößen gegen diese Regelung ziehen Lehrerinnen und Lehrer diese Gegenstände ein (vgl. §53 des Schulgesetzes NRW). Die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultages an die Schülerin / den Schüler und es erfolgt eine Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten. Im Wiederholungsfall obliegt es dem Lehrer/der Lehrerin, das Handy für einen oder mehrere Tage einzubehalten bzw. es an die Erziehungsberechtigten herauszugeben.
Diebstähle und Sachbeschädigungen werden bei uns nicht geduldet.
In solchen Fällen drohen nicht nur Ordnungsmaßnahmen durch die Schule, sondern ggf. auch eine Anzeige bei der Polizei. Der Verursacher übernimmt die Kosten.
Abschlussbemerkung
Neben dieser Haus- und Schulordnung gelten alle Gesetze und Verordnungen des Schulgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen und des Jugendschutzgesetzes (z.B. Rauchverbot, Alkoholverbot).
Diese Haus- und Schulordnung gilt ab dem 23. Mai 2011.