Hoffentlich nie wieder benötigt, aber falls doch:
Technische Ausgangssituation
Schulische Ausstattung für den Distanzunterricht:
Der Schule stehen zwei Informatikräume und ein Selbstlernzentrum mit der Möglichkeit zur Nutzung von insgesamt 52 PCs zur Verfügung.
Diese PCs sind mittels Jambo an einen Server angeschlossen und erhalten darüber die für den Betrieb notwendige Software inkl. Betriebssystem.
Rechner in GA-110 sind „Stand-Alone“-Rechner ohne Integration in das Jambosystem.
Teile des Gebäudes (roter und grüner Trakt) sind mit WLAN ausgestattet. Die derzeitige Leistung liegt bestenfalls bei ca. 12Mbit/s Download und 0,8 Mbit/s Upload und ist auch aufgrund von Schwankungen damit nur sehr eingeschränkt zum Arbeiten geeignet.
Daneben hat der Schulträger der Theodor-Litt-Realschule 202 iPads zur Verfügung gestellt. Deren Nutzung ist nicht in vollem Umfang möglich, da das WLAN nur eine begrenzte Anzahl von Internetzugriffen gleichzeitig zulässt.
Der Schulträger stellt den Düsseldorfer Schulen die Lernplattform „its-learning“ zur Verfügung.
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler:
Aufgrund einer Umfrage bei den Eltern über die Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeiten im Oktober 2020 ergibt sich ein recht heterogenes häusliches Umfeld.
In fast allen Haushalten steht den Schüler*innen ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung. Jedoch in knapp einem Fünftel der Fälle ist kein Tablet, Laptop oder PC vorhanden. In knapp 30% der Haushalte gibt es kein schnelles, unbegrenztes WLAN/LAN. In ähnlich vielen Haushalten gibt es keine Möglichkeit Dokumente zu drucken.
Auch bei den Kenntnissen und Fähigkeiten der Schüler*innen gibt es ein sehr unterschiedliches Bild. Ebenso bei den Möglichkeiten der Eltern ihre Kinder zu unterstützen.
Die Fähigkeiten Emails zu schreiben korreliert naturgemäß mit dem Vorhandensein einer eigenen Emailadresse.
In fast allen Haushalten ist es möglich
- Emails zu schreiben
- Fotos aufzunehmen und zu verschicken
- Videos aufzunehmen
Bei anderen abgefragten Fähigkeiten ist selbst mit elterlicher Hilfe nicht immer genügend Kompetenz vorhanden.
Die Teilnahme an der Umfrage lag bei knapp 60%, obwohl der Fragenkatalog online oder in Papierform zugängig gemacht wurde.
Bereitstellung digital ausgestatteter Schularbeitsplätze („Study hall“)
Die Möglichkeiten, entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, sind recht gering, da das vorhanden LAN/WLAN nur eine begrenzte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen auf die Lernplattform its-learning zulässt.
Soweit möglich und Bedarf vorhanden ist, können im Selbstlernzentrum 4 PCs zur Verfügung gestellt werden.
Ausleihe von iPads
Der Schulträger hat der Theodor-Litt-Realschule 202 iPads zur Nutzung im Unterricht zur Verfügung gestellt. Im Falle der Bedürftigkeit und dem Fehlen eines Endgeräts (Laptop, PC oder Tablet) im Haushalt kann eines der Geräte durch Eltern von der Schule ausgeliehen werden.
Hierzu wird ein Leihvertrag geschlossen. Der zu verwendende Leihvertrag ist vom Schulträger zu Verfügung gestellt worden.
Bei dauerhafter Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist das Leihgerät wieder abzugeben.
Distanzunterricht
Gründe für Distanzunterricht
In folgenden Fällen können Schüler*innen vom Distanzlernen betroffen sein:
a) Lehrkraft im Fach des Klassen-Unterrichtsplanes gehört zur Risikogruppe
b) Verhängung einer Quarantänepflicht durch Hausarzt oder Gesundheitsamt
b1) Schüler*innen in Quarantäne
b2) Lehrkraft in Quarantäne
c) Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen
d) Schüler*innen, die mit vorerkrankten Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben
(nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend)
e) teilweise oder vollständige Schließung des Präsenzunterrichts
e1) Schließung kompletter Lerngruppen
e2) Wechselunterricht
Rechtliche Grundlagen zum Distanzunterricht
Alle Schüler*innen, die in den o.g. Fällen in Distanz unterrichtet werden, sind dazu verpflichtet,
… sich auf den Unterricht vorzubereiten.
… sich aktiv daran zu beteiligen.
… die erforderlichen Arbeiten anzufertigen.
… die Hausaufgaben zu erledigen.
… vorgegebene Abgabetermine einzuhalten.
… sich aktiv und vorausschauend an der Kommunikation mit Lehrerinnen und Lehrern zu beteiligen.
(siehe §6 (1) VO Distanzunterricht)
Die Eltern unserer Schüler*innen sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt (siehe §4 (3) VO Distanzunterricht1)
Die Lehrkräfte
… gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts.
… gewährleisten eine pädagogisch-didaktische Begleitung des Distanzunterrichts
… informieren Schüler*innen regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung
Die Klassenleitungen achten darauf, dass die Schüler*innen durch Distanzunterricht nicht stärker gefordert sind als durch vollständigen Präsenzunterricht. (siehe §5 VO Distanzunterricht1)
Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Werden die aufgelisteten Verpflichtungen nicht erfüllt, werden diese nicht erbrachten Leistungen mit ungenügend bewertet.
Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen (siehe §6 (2) VO Distanzunterricht1).
Klassenarbeiten und Prüfungen finden im Rahmen des Präsenzunterrichts statt.
Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht
geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich (siehe §6 (3) VO Distanzunterricht1).
Grundsätzlich gilt: Der Distanz- ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt.
Es erfolgt eine vollständige Benotung. Die Noten auf dem Zeugnis sind voll versetzungswirksam.
Kommunikationswege im Distanzunterricht
Der Kontakt zwischen Schüler*innen und Lehrkräften findet auf folgenden Wegen statt:
a) Über die Lernplattform „its-learning“
b) Über Email (Jede Lehrkraft hat eine Dienstemail-Adresse, die von den Eltern zur Kontaktaufnahme mit den Lehrkräften genutzt werden sollte.)
Die jeweilige Fachlehrkraft ist dabei für die Übermittlung von Unterrichtsmaterialien und Aufgaben verantwortlich.
Die Fachschaften der Theodor-Litt-Realschule haben sich auf zwei zeitliche Verfahrensweisen zur Bereitstellung der Aufgaben verständigt:
- In Form von Wochenarbeitsmaterialien zu Beginn der Schulwoche.
- in Form von Materialien zur jeweiligen Unterrichtsstunde.
In jedem Fall stehen die Materialien den Schüler*innen spätestens zum Zeitpunkt des Unterrichts nach Stundenplan zur Verfügung.
Bei der Angabe von Bearbeitungsfristen ist den häuslichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Die Lehrer*innen treffen Absprachen mit ihren Schüler*innen zu welchen Zeiten kommuniziert wird.
Auch wenn dies rechtlich erlaubt ist (siehe Schulministerium zu Videokonferenzen), ist Videounterricht als Pflichtveranstaltung zu festen Zeiten derzeit nicht möglich, da weder die Ausstattung der Schüler*innen (LAN/WLAN-Stärke, nicht genügend Endgeräte für alle im Haushalt lebenden Personen, anfallende Kosten bei Handyverträgen) noch der Schule (z.B. 16-MBit-LAN) dies zulässt.
Im Krankheitsfalle gelten die gleichen Regeln wie für die Schüler*innen im Präsenzunterricht:
- Die Eltern melden am Morgen das Kind krank.
- Bei längeren Erkrankungen kann die Schule ein ärztliches Attest anfordern, welches bescheinigt, dass die Schülerin/der Schüler nicht am Distanzlernen teilnehmen kann.
Über die konkrete Form des Distanzunterrichts in den einzelnen Fächern erhalten die betroffenen Schüler*innen sowie deren Eltern von den jeweiligen Lehrkräften die entsprechenden Informationen.
Konzeptionelle Vorgaben „Lernen auf Distanz“
Allgemeine didaktische und organisatorische Vorgaben
1. Einstellung der Aufgaben
1a) Die Schüler*innen bekommen am Montagmorgen oder
1b) Die Schüler*innen bekommen entsprechend ihres Stundenplans
die digitalen Aufgaben (its-learning) von ihren Fachlehrer*innen. Eine Frist zur Bearbeitung wird angegeben.
2. Umfang
Aufgaben sollen nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden, da orga-nisatorische, konzentrationsbedingte und technische Schwierigkeiten bei Schüler*innen
berücksichtigt werden müssen. Im Falle einer Hybridlösung wird die Präsenzzeit von der Wochenzeit abgezogen.
3. Aufgabenformate
Die Aufgabenformate wechseln zwischen kurzfristigen Übungen und langfristigem, möglichst „Projektorientiertem Lernen“; sie wechseln zwischen Einzelarbeit und möglichst kollaborativem Lernen.
Bereitstellung der Aufgaben: Die Aufgaben werden einheitlich als sogenannter Auftrag für den Distanzunterricht bei itslearning bereitgestellt. Hierbei werden feste Fristen gesetzt, um zu gewährleisten, dass die SuS die Aufgaben auch in ihrer Ansicht oben sehen und wissen, bis wann die Aufgabe zu erledigen ist.
Aufgaben können durch die verschiedenen Tools wie z. B. Lernpfade oder Test erweitert werden.
4. Kompatibilität der Medien
Lernmaterialien müssen ein für alle praktikables Format haben, z.B. PDF, JPG oder docx , nicht aber pages o.ä. Externe Lernmaterialien müssen konkret mit einem Link benannt werden.
5. Abgabe
Bearbeitete Aufgaben werden zentral per itslearning über die Auftragsfunktion eingereicht.
Einhaltung von Fristen: Fristen müssen eingehalten werden, sofern es keine adäquate Entschuldigung / Begründung für die verspätete Abgabe gibt. Die Einstellung „Nach der Frist schließen“ ermöglicht der Lehrkraft über nachgereichte Aufgaben zu entscheiden, verhindert aber auch manchmal, dass die SuS die Aufgabe nach Ablauf der Frist sehen bzw. bearbeiten können.
6. Feedback
Eine Rückmeldung ist zur Wertschätzung der Bearbeitungen und zur Aufrechterhaltung der Motivation besonders wichtig.
Bezüglich des Feedbacks gibt es verschiedene Varianten, die sich sinnvoll abwechseln und in allen Fächern ihre Anwendung finden können:
Intervallrückmeldungen: Alle Schüler*innen bearbeiten eine Aufgabe, es werden aber nur einige Schüler*innen ausgewählt, deren Ergebnisse korrigiert werden. Diese wechseln regelmäßig.
Kurzrückmeldungen: Die Lehrer*in gibt jeder Schüler*in eine individuelle kurze Rückmeldung zu den eingereichten Aufgaben.
Selbstkontrolle: Es werden nach Einreichen der Aufgaben Lösungsblätter, Lösungsvideos, Lösungshinweise bereitgestellt, die eine eigenständige Kontrolle durch die Schüler*innen ermöglichen.
Die Feedbackform wird den Schülerinnen und Schüler mitgeteilt.
Allen Beteiligten ist bekannt, dass ein Feedback nur zu „normalen“ Arbeitszeiten erwartet werden kann.
Auch sind Lehrerinnen und Lehrer nicht immer zu den Unterrichtszeiten erreichbar, da sie zu Zeiten des Wechselunterrichts im Präsenzunterricht in der Schule sind.
Leistungsbewertung
Grundsätzliches
Bei der Leistungsbewertung ist Transparenz durch eine klare Kommunikation erforderlich. Dies bein-haltet keine Benachteiligung von Schüler*innen, die aufgrund gegebener Umstände Aufgaben nicht oder nicht so bearbeiten können, wie dies im Präsenzunterricht der Fall wäre. Schüler*innen und deren Eltern werden über die Grundsätze der Leistungsbewertung informiert. Die gesetzlichen Vorgaben zum Unterricht (§29 SchulG i. V. m. den in den Kernlehrplänen bzw. Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen) und zur Leistungsbewertung (§48 SchulG3 i. V. m. der für die Realschule gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung) gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen.
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.
Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der „sonstigen Leistungen“ im Unterricht einbezogen.
Sonstige Leistungen
Zu den sonstigen Leistungen im Unterricht im Distanzunterricht zählen neben dem Erledigen schriftlicher Aufgaben (z.B. Bearbeitung von Arbeitsblättern oder Aufgaben in Schulbüchern und Arbeitsheften) auch andere Aufgabentypen, z.B. Präsentationen oder Referate. Dabei ist – soweit überprüfbar – die Eigenständigkeit der Schülerleistung und die Reflexion des Entstehungsprozesses in die Beurteilungsfindung mit einzubeziehen. Der Grundsatz der Chancengleichheit in Bezug auf die häusliche Ausstattung und Arbeitsbedingungen der Schüler und Schülerinnen muss sichergestellt sein.
Schriftliche Leistungen
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt1. Auch Schüler*innen mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen teilzunehmen. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. Leistungsbewertun-gen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt4. So besteht beispielsweise auf der Grundlage der APO SI4 bereits jetzt die Möglichkeit, einmal im Schuljahr pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen (§ 6 Abs.8 APO SI). Des Weiteren kann in den modernen Fremdsprachen einmal im Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Diese Regelungen können auch im Distanzunterricht Anwendung finden zum Beispiel eine mündliche Leistungsüberprüfung in Form einer Videokonferenz.
Als alternative Formen bieten sich auch Portfolios, aufgabenbezogene schriftliche Ausarbeitungen, mediale Produkte (gegebenenfalls mit schriftlicher Erläuterung) sowie Projektarbeiten an.
Umgang mit Verweigerung im Distanzlernen
Auch im Distanzunterricht gibt es die Verweigerung der Mitarbeit. Oft fällt diese schwerer und später auf als im Präsenzunterricht.
Damit Schulverweigerung im Distanzunterricht früh erkannt und ihr entgegengewirkt wird, unterstützt die Schulsozialarbeit der TLRS die Kolleginnen und Kollegen.
Fachlehrkräfte informieren Klassenleitungen über Leistungsverweigerungen in ihrem Fach. Häufen sich Leistungsverweigerungen in verschiedenen Fächern nimmt die Klassenleitung Kontakt mit der Schulsozialarbeit auf. Nach Absprache mit der Klassenleitung nimmt die Schulsozialarbeit Kontakt mit den Eltern auf, um die Gründe der Verweigerung zu ermitteln und die Schülerin / den Schüler sowie deren Eltern zu unterstützen.
Überprüfung des Konzepts
Die diesem Konzept zugrundeliegenden Erfahrungen im Distanzunterricht sind noch recht gering. Ebenso ändern sich derzeit in kurzen Abständen die Möglichkeiten und Vorgaben.
Daher wird das Konzept zum Schuljahresende 2021/22 überprüft und gegebenenfalls angepasst.